DEM-2025-001
Steuerstrafrecht nach Betriebsprüfung
Nach einer laufenden Betriebsprüfung wurden Unstimmigkeiten in Eingangsrechnungen und Kassenbewegungen angesprochen.
Öffentliche Demo
Die Demo zeigt, wie unvollständige Erstinformationen, doppelte Sachverhaltsschilderungen und fehlende Unterlagen in einer professionellen Ein-Seiten-Ansicht zusammengeführt werden können.
Ablauf
Funktionsumfang
Die Demo bildet nicht nur einzelne Screens ab, sondern die wesentlichen Arbeitsschritte von der Erstaufnahme bis zur anwaltlichen Vorstrukturierung.
DEM-2025-001
Nach einer laufenden Betriebsprüfung wurden Unstimmigkeiten in Eingangsrechnungen und Kassenbewegungen angesprochen.
DEM-2025-002
Die Mandantin möchte einen kürzlich erhaltenen Bescheid und die Einspruchsaussichten intern vorstrukturieren lassen.
DEM-2025-003
Nach einer bereits erfolgten Durchsuchung müssen Unterlagen, Ablauf und Ansprechpartner sehr schnell geordnet werden.
DEM-2025-004
Es handelt sich um eine allgemeine Strafrechtsanfrage ohne erkennbaren steuerlichen Schwerpunkt.
DEM-2025-005
Der Mandant erwägt eine Selbstanzeige, kann aber wesentliche Zeiträume, Konten und Unterlagen noch nicht vollständig benennen.
DEM-2025-006
Nach einem bereits vorliegenden Urteil soll geprüft werden, welche Unterlagen für ein vertieftes Revisionsgespräch intern vorbereitet werden müssen.
Gewählte Demo
DEM-2025-003 · Riedel Eventtechnik UG · Read-only-Anwaltssicht
Mandant: Riedel Eventtechnik UG
Mandatstyp: Durchsuchung / Beschlagnahme / Sicherstellung
Dringlichkeit: Kritisch
Behörden: Polizeipräsidium Düsseldorf, Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Hauptzollamt Düsseldorf
Parteien: Nina Riedel, Riedel Eventtechnik UG, Paul Riedel
Es handelt sich um einen dringlichen Sachverhalt nach bereits erfolgter Durchsuchung mit hohem Organisations- und Prüfbedarf.
Beteiligt sind die Mandantin, ihr Unternehmen, ein Familienangehöriger sowie Polizei, Staatsanwaltschaft und möglicherweise Zoll.
Verfahrensstand ist eine bereits durchgeführte Durchsuchung. Tragweite und Gegenstand des Beschlusses sind derzeit nur unvollständig bekannt.
Vorliegen einer Niederschrift und einer vorläufigen Liste zu sichergestellten Datenträgern. Der Beschluss selbst fehlt noch.
Die Relevanz liegt nahe, weil ohne Beschlusskopie und Sicherstellungsverzeichnis der Eingriffsrahmen nicht sauber überprüft werden kann.
Die Mandantin schildert nur eine kurze Einsichtnahme in den Beschluss und mehrere mitgenommene Datenträger.
Nur vorläufige interne Arbeitsgrundlage; keine rechtliche Bewertung ohne anwaltliche Prüfung.
Möglicherweise kann eine zeitnahe Dokumentation des Ablaufs spätere Unschärfen im Sachverhalt verringern.
Die Mandantin und ein Familienangehöriger haben Teile des Einsatzes beobachtet und könnten zeitnahe Gedächtnisprotokolle erstellen.
Nur vorläufige interne Arbeitsgrundlage; keine rechtliche Bewertung ohne anwaltliche Prüfung.
Durchsuchungsbeschluss fehlt als Kopie
Ohne genaue Kenntnis des Beschlussinhalts bleibt offen, welche Räume, Zeiträume und Vorwürfe erfasst sind.
Nachfragen: Kann eine Kopie des Beschlusses oder zumindest ein Foto der ersten Seite beschafft werden?
Sicherstellungsverzeichnis unvollständig
Für die interne Vorbereitung ist relevant, welche Unterlagen und Geräte tatsächlich mitgenommen wurden.
Nachfragen: Liegt ein Sicherstellungsverzeichnis vor und sind alle mitgenommenen Gegenstände nachvollziehbar erfasst?