DEM-2025-001
Steuerstrafrecht nach Betriebsprüfung
Nach einer laufenden Betriebsprüfung wurden Unstimmigkeiten in Eingangsrechnungen und Kassenbewegungen angesprochen.
Öffentliche Demo
Die Demo zeigt, wie unvollständige Erstinformationen, doppelte Sachverhaltsschilderungen und fehlende Unterlagen in einer professionellen Ein-Seiten-Ansicht zusammengeführt werden können.
Ablauf
Funktionsumfang
Die Demo bildet nicht nur einzelne Screens ab, sondern die wesentlichen Arbeitsschritte von der Erstaufnahme bis zur anwaltlichen Vorstrukturierung.
DEM-2025-001
Nach einer laufenden Betriebsprüfung wurden Unstimmigkeiten in Eingangsrechnungen und Kassenbewegungen angesprochen.
DEM-2025-002
Die Mandantin möchte einen kürzlich erhaltenen Bescheid und die Einspruchsaussichten intern vorstrukturieren lassen.
DEM-2025-003
Nach einer bereits erfolgten Durchsuchung müssen Unterlagen, Ablauf und Ansprechpartner sehr schnell geordnet werden.
DEM-2025-004
Es handelt sich um eine allgemeine Strafrechtsanfrage ohne erkennbaren steuerlichen Schwerpunkt.
DEM-2025-005
Der Mandant erwägt eine Selbstanzeige, kann aber wesentliche Zeiträume, Konten und Unterlagen noch nicht vollständig benennen.
DEM-2025-006
Nach einem bereits vorliegenden Urteil soll geprüft werden, welche Unterlagen für ein vertieftes Revisionsgespräch intern vorbereitet werden müssen.
Gewählte Demo
DEM-2025-001 · Falk Handels GmbH · Read-only-Anwaltssicht
Mandant: Falk Handels GmbH
Mandatstyp: Steuerstrafrecht
Dringlichkeit: Hoch
Behörden: Finanzamt Berlin Mitte, Steuerfahndung Berlin
Parteien: Martin Falk, Falk Handels GmbH, Steuerbüro Noll & Partner
Der Sachverhalt betrifft eine steuerstrafrechtlich sensible Betriebsprüfung mit offenem Klärungsbedarf zu Vorsteuerabzügen und Bareinzahlungen.
Beteiligt sind der Geschäftsführer, das Unternehmen, das bisherige Steuerbüro sowie Finanzamt und Steuerfahndung.
Der Vorgang befindet sich im Stadium einer Betriebsprüfung. Eine strafrechtliche Verdichtung ist nicht bestätigt, erscheint aber prüfungsbedürftig.
Vorliegen einer Prüfungsanordnung und eines Anhörungsschreibens. Buchhaltungsunterlagen und interne Freigabeprozesse fehlen noch.
Relevanz könnte bestehen, weil die bisherige Schilderung eher auf Dokumentationsdefizite als auf eine abgestimmte Verkürzungsstrategie hindeutet.
Der Mandant verweist auf wechselnde Buchhaltungszuständigkeiten und auf eine nachträgliche Aufbereitung einzelner Rechnungen.
Nur vorläufige interne Arbeitsgrundlage; keine rechtliche Bewertung ohne anwaltliche Prüfung.
Naheliegend erscheint eine vertiefte Prüfung, weil Bareinzahlungen regelmäßig besondere Rückfragen auslösen könnten.
Nach Angaben des Mandanten betreffen die Rückfragen vor allem mehrere Sammelbuchungen ohne unmittelbar beigefügte Belegkette.
Nur vorläufige interne Arbeitsgrundlage; keine rechtliche Bewertung ohne anwaltliche Prüfung.
Buchhaltungsunterlagen nicht vollständig
Ohne Buchungsjournal und abgestimmte Kontenbewegungen bleibt offen, ob die Auffälligkeiten erklärbar sind.
Nachfragen: Können die Finanzbuchhaltung, Kassenjournale und die zugehörigen Belege vollständig bereitgestellt werden?
Interne Zuständigkeiten unklar
Für die Einordnung möglicher Verantwortlichkeiten ist relevant, wer Rechnungsprüfung und Freigabe übernommen hat.
Nachfragen: Welche Personen haben Rechnungen erfasst, freigegeben und gegenüber dem Steuerberater kommuniziert?